Hallo zusammen,
das Inso-Verfahren wurde eröffnet. Gleichzeitig wurde Eigenverwaltung angeordnet.
Das Verfahren soll nun als Planverfahren fortgeführt werden. Nun ist der Richter der Ansicht, dass er für alles zuständig ist, nicht aber für die Prüfung der Schlussrechnung.
Wie seht ihr das?
das Inso-Verfahren wurde eröffnet. Gleichzeitig wurde Eigenverwaltung angeordnet.
Das Verfahren soll nun als Planverfahren fortgeführt werden. Nun ist der Richter der Ansicht, dass er für alles zuständig ist, nicht aber für die Prüfung der Schlussrechnung.
Wie seht ihr das?
Zuständigkeit Schlussrechnungsprüfung Eigenverwaltung - Planverfahren
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