vendredi 2 septembre 2016

Beitritt in Rangklasse 1 ??

Wir vertreten einen Gläubiger, der aus einer Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreibt. Der Verkehrswert des Objekts ist sehr gering, die bestehendenbleibenden Rechte sind so hoch, dass das Objekt bei der Versteigerung mit dem Rang der Sicherungshypothek praktisch nicht verwertet werden kann. Der Gläubiger hat im ebenfalls laufenden Zwangsverwaltungsverfahren einen Vorschuss für Renovierung etc. gezahlt und hat jetzt die Idee, dem Zwangsversteigerungsverfahren in der Rangklasse 1 beizutreten. Geht das überhaupt?


Beitritt in Rangklasse 1 ??

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