vendredi 2 septembre 2016

Verfügung nach Verschmelzung nach UmwG

Eine im Grundbuch eingetragene KG wurde auf eine andere verschmolzen. Diese kommt nun und beantragt 1.) Berichtigung in Abteilung I des Grundbuches aufgrund der Rechtsnachfolge sowie 2.) Eintragung einer Auflassungsvormerkung für eine Dritten aufgrund eines Kaufvertrages.
Die Rechtsnachfolge ist zweifelsfrei nachgewiesen.
Ich habe für die Grundbuchberichtigung in Abteilung I unter Hinweis auf Schöner/Stöber Rn. 995i eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes verlangt.
Jetzt ruft mich das Notariat an und fragt, was denn wäre, wenn sie den Grundbuchberichtigungsantrag zurücknehmen würden. Bräuchten sie dann für die AV auch eine UB?

Ich bin da echt am Grübeln. Natürlich braucht man für eine AV an sich keine UB. Aber es kann doch nicht richtig sein, dass die Vorlage der UB nur davon abhängt, ob sie Abteilung I erst berichtigen lassen oder nicht. Denn das müssen sie ja nicht mal, vgl. Schöner/Stöber Rn. 143! Irgendwie habe ich mich da gedanklich verrannt... Was würdet ihr antworten?


Verfügung nach Verschmelzung nach UmwG

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