Hallo zusammen,
wann ist denn bei einer Bestandteilszuschreibung bzw. Vereinigung eine Erstreckung auf das zugeschriebene bzw. nicht belastete Grundstück erforderlich?
Bei der Bestandteilszuschreibung sind das in Abt. II nur Reallasten (auch als Einzelrecht in einem Leibgeding) und Vorkaufsrechte, oder? Abt. III ist wegen § 1131 BGB unproblematisch.
Bei einer Vereinigung in Abt. II Reallasten und Vorkaufsrechte. Bei Rechten in Abt. III muss pfanderstreckt werden.
Für Ergänzungen und Hinweise wäre ich dankbar.
wann ist denn bei einer Bestandteilszuschreibung bzw. Vereinigung eine Erstreckung auf das zugeschriebene bzw. nicht belastete Grundstück erforderlich?
Bei der Bestandteilszuschreibung sind das in Abt. II nur Reallasten (auch als Einzelrecht in einem Leibgeding) und Vorkaufsrechte, oder? Abt. III ist wegen § 1131 BGB unproblematisch.
Bei einer Vereinigung in Abt. II Reallasten und Vorkaufsrechte. Bei Rechten in Abt. III muss pfanderstreckt werden.
Für Ergänzungen und Hinweise wäre ich dankbar.
Bestandteilszuschreibung / Vereinigung / Pfanderstreckung
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