mardi 20 septembre 2016

Fahrverbot bei entzogenem, ausländischen Führerschein

Hallo,
ich habe glaube ich ein relativ exotisches Problem.
Ich habe einen VU dessen Führerschein 2015 mit Sperrfrist entzogen wurde. Der Verurteilte hat zwischenzeitlich seinen Führerschein von der ausländischen Behörde zurück erhalten und die Sperrfrist ist abgelaufen, er hat seinen festen Wohnsitz im (EU-) Ausland. Er hat jedoch nie das Recht von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland gebrauch zu machen zurück erhalten.
Jetzt wurde er in einer Verkehrskontrolle angehalten und eben festgestellt dass der VU keinen in Deutschland gültigen Führerschein besitzt, eben aufgrund des damaligen Entzuges. Der Ausländische Führerschein wurde dennoch sichergestellt nach § 111 a StPO.
Es wurde ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der 111 Beschluss wurde aufgehoben.
Ich bin der Meinung wir müssten den Führerschein nun unverzüglich zurück schicken, da das Anbringen eines Sperrvermerks auf einem ohnehin entzogenen FS keinen Sinn macht (außer der Offensichtlichkeit unter Umständen) und wir keinen Rechtsgrund mehr haben um den FS zu behalten.
Andere Meinungen sind das wir den FS noch bis Eintritt der Rechtskraft in wenigen Tagen behalten und dann den Sperrvermerk eintragen und dann zurück schicken.

Ein Argument dafür war das der VU ja auch keine FS freien Fahrzeuge in DE fahren darf, daher wäre er Sperrvermerk anzubringen.
Mein Argument dagegen war das er bei FS freien Fahrzeugen wohl kaum seinen FS vorlegen wird.
Wie seht Ihr das?
FS zurück schicken?
Sperrvermerk anbringen?

Ich bin ein bisschen unentschlossen.


Fahrverbot bei entzogenem, ausländischen Führerschein

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