mardi 20 septembre 2016

Nachtragsverteilung ja oder nein?

Der IV schreibt in seinem Jahresbericht, dass der einzige Debitor auf Grund der Zahlungsaufforderung des IV mitgeteilt hat, dass hinsichtlich des Zahlungsbetrages ein Recht aus Gewährleistungseinbehalt von 5 Jahren und 30 Tagen besteht. Der Betrag ist somit frühestens 2019 fällig.

Nun ist die Frage, da das Verfahren sonst (nur noch obige Zahlung fehlt) abschlussreif ist, ob die Schlussunterlagen eingereicht werden können und ein Vorbehalt der Nachtragsverteilung bezüglich des vorstehenden Betrages in den Aufhebungsbeschluss aufgenommen werden kann oder ob man das Verfahren bis 2019 laufen lassen muss.

Hattet Ihr schon einmal einen solchen Fall bzw. wie seht Ihr das hier?

Danke schon einmal im Voraus für Rückmeldungen.


Nachtragsverteilung ja oder nein?

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