mercredi 12 octobre 2016

Abtretung Pfändungspfandrecht

Hallo Ihr Lieben!Ich habe folgendes Problem:Im Grundbuch steht eine Eigentümergrundschuld (mit Brief), welche durch einen PfüB bereits gepfändet wurde. Ist auch entsprechend eingetragen.Nun soll das entstandene Pfändungspfandrecht abgetreten werden.Der Brief, sowie die Abtretungserklärung liegen mir vor. Meine Frage ist nun, ob ich mir auch den PfüB -nebst Zustellnachweis- vorlegen lassen muss.Grundsätzlich ist die Zustellung des PfüBs ja eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Pfändung. Den Zöller verstehe ich jedoch so, dass im Falle der Pfändung einer Eigentümergrundschuld die Wirksamkeit der Pfändung mit Übergabe des Briefs eintritt, somit die Zustellung des Pfübs an den Drittschuldner bzw Schuldner (da Eigentümergrundschuld) nicht zwingend erforderlich ist. Das scheint mir jedoch sehr merkwürdig...Hatte von Euch jemand diesen Fall bereits und kann da was zu sagen? Vielen Dank im Voraus =)


Abtretung Pfändungspfandrecht

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