mercredi 18 janvier 2017

BGB a.F. und EGFGB

Mahlzeit!

Ich brauch mal bitte eure Zustimmung:

Fall1
Erblasser verstirbt im November 1958 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Er hinterlässt Ehefrau und 2 Kinder.
BGB alte Fassung ist anzuwenden.
Zugewinnausgleich gibt's in DDR nicht.

Erbfolge
Ehefrau: 1/4
K1: 3/8
K2: 3/8

Richtig so?

Fall2
Erblasser verstirbt im März 1968 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Er hinterlässt 2 Kinder, Ehegatte ist bereits vorverstorben.
EGFGB ist anzuwenden.

Erbfolge
K1: 1/2
K2: 1/2

Richtig so?



Und noch eine letzte Frage:

Kann ich den Feststellungsbeschluss zu Fall1 und Fall2 wie üblich, also "In hiesiger Nachlasssache werden die aufgrund des Antrages zur Erteilung des Erbscheins erforderlichen Tatsachen gem. § 352 FamFG für festgestellt erachtet. ...." so erlassen?

Danke fürs Antworten

Döner


BGB a.F. und EGFGB

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