mardi 17 janvier 2017

Flächendifferenz zwischen Auflassung und VN

In der Auflassung wird das von einem Grundstück wegvermessene Flurstück mit 1.505 m² angegeben, im entsprechenden Veränderungsnachweis des Vermessungsamtes ist die Fläche mit 1.506 m² angegeben.

Kann man bei 1 m² von einer Rundungsdifferenz o.ä. ausgehen und das Eigentum mit der tatsächlichen Fläche aus dem VN vollziehen oder muss die Auflassung nachgebessert werden?


Flächendifferenz zwischen Auflassung und VN

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