Hallo,
jetzt bin ich mir gerade unsicher: Ich mache einen ZV-Auftrag wegen außstehender Unterhaltsrückstände. Natürlich ist aber auch der laufende Unterhalt geschuldet.
Nehme ich da jetzt als Streitwert nur den Rückstand oder Rückstand + 12 Monate laufender Unterhalt? Beim Pfüb ist mir das klar, aber hier bin ich unsicher.
Danke (sorry ich weiß, ist ne blöde Frage).
jetzt bin ich mir gerade unsicher: Ich mache einen ZV-Auftrag wegen außstehender Unterhaltsrückstände. Natürlich ist aber auch der laufende Unterhalt geschuldet.
Nehme ich da jetzt als Streitwert nur den Rückstand oder Rückstand + 12 Monate laufender Unterhalt? Beim Pfüb ist mir das klar, aber hier bin ich unsicher.
Danke (sorry ich weiß, ist ne blöde Frage).
ZV-Auftrag Gegenstandswert Unterhalt
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