mardi 17 janvier 2017

Vereinbarung gem. § 3 WEG; Größe der Anteile

Ich habe seit langer Zeit mal wieder eine Vereinbarung gem. § 3 WEG.

Drei Eigentümer haben folgende Anteile am Grundstück: 31/100, 48/100 und 21/100.

Der erste Eigentümer erhält eine Wohnung mit 311/1.000.

Der zweite Eigentümer erhält vier Wohnungen bzw. Garagen mit insgesamt 507/1.000.

Der dritte Eigentümer erhält eine Wohnung mit 182/1.000 Anteilen.

Ist das so möglich oder müssen die Miteigentumsanteile am Grundstück geändert werden?


Vereinbarung gem. § 3 WEG; Größe der Anteile

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