Hallo,
wir haben hier die Situation, dass der Schuldner die Forderung des Geschädigten ausgeglichen hat. Nunmehr müssen wir einen Antrag stellen, die arrestierten Gelder freizugeben und zur Auszahlung zu bringen.
Bekommen wir hier eine gesonderte Gebühr, und wenn ja, welche?
Vielen Dank für schnelle Hilfe
Grüße stoner46
wir haben hier die Situation, dass der Schuldner die Forderung des Geschädigten ausgeglichen hat. Nunmehr müssen wir einen Antrag stellen, die arrestierten Gelder freizugeben und zur Auszahlung zu bringen.
Bekommen wir hier eine gesonderte Gebühr, und wenn ja, welche?
Vielen Dank für schnelle Hilfe
Grüße stoner46
Antrag auf Auszahlung arrestierten Geldes welche Anwaltsgebühren
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