jeudi 26 janvier 2017

Eintragungsbewilligung als Anlage einer Genehmigung?

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Statt eine beglaubigten Abschrift seiner Urkunde reicht er nur die Ausfertigung einer (rechtskräftigen) betreuungsrechtlichen Genehmigung ein. Die Eintragungsbewilligung befindet sich nur in der Anlage zu dieser Genehmigung (durch das Betreuungsgericht eingebundene Ausfertigung der Notarurkunde). Reicht das wirklich aus? Mir schwirrt da noch so was wie Wirksamkeit der Bewilligung im Kopf rum, bin mir aber nicht sicher. Kann mir da jemand weiterhelfen?


Eintragungsbewilligung als Anlage einer Genehmigung?

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