lundi 30 janvier 2017

Nachweis der Vertretungsbefugnis einer österreichischen GmbH

Guten Morgen,

in einem meiner Fälle soll eine österreichische GmbH Alleingesellschafterin einer deutschen GmbH werden.
Ich bin mir unsicher, ob mir die Vertretungsbefugnis hinsichtlich der österreichischen GmbH bei Abschluss des neuen Gesellschaftsvertrages ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
Im Handbuch des internationalen GmbH-Rechts habe ich herausgefunden, dass die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer u. a. durch einen von einem öffentlichen Notar beglaubigten Firmenausdruck nachgewiesen werden kann.

Mir liegt ein Ausdruck aus dem österreichischen Firmenbuch mit dem Datum der Abfrage vor. Der österreichische Notar hat den Auszug mit seinem Namen unterzeichnet und sein Siegel beigedrückt. Reicht das aus oder brauch ich einen Vermerk in Richtung "Vorstehender Auszug stimmt mit dem Original überein" o. ä.?
Ich kann leider nichts dazu finden, wie eine Beglaubigung in Österreich auszusehen hat. Das österreichische Notariat konnte auch keine Gesetzesgrundlage nennen, woraus sich ergibt, wie die Beglaubigungen dort auszusehen haben.

VG


Nachweis der Vertretungsbefugnis einer österreichischen GmbH

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire