Bei uns gibt es keine Beratungshilfe, die Antragsteller werden an die Öffentliche Rechtsauskunfts und Vergleichsstelle verwiesen (die mit Richtern und Anwälten besetzt ist) und an die Gerichte selbst, die Anträge aufnehmen verwiesen. Das schützt nicht vor Anträgen. Der Ast wohnt in Spanien, sein Gegner in unserem Gerichtsbezirk. Der Antrag wurde erst einmal abgebürstet, nun kommt natürlich die Erinnerung.
ausländischer Kläger
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