Ich habe ein Problem mit Forum Star im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren:
Antragsteller ist die Unterhaltsvorschusskasse. Grundsätzlich wird hier die sofortige Vollstreckbarkeit nicht angeordnet. Forum Star belegt in diesem Fall vor, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses nach Rechtskraft erteilt wird.
Meines Erachtens wird der Beschluss jedoch schon vollstreckbar mit Wirksamkeit (§ 86 Abs. 2 FamFG) und die tritt mit Zustellung ein (§ 40 Abs. 1 FamFG). Die Rechtskraftnummer in Forum Star wäre damit völlig unnötig.
Sieht jemand da anders?
Antragsteller ist die Unterhaltsvorschusskasse. Grundsätzlich wird hier die sofortige Vollstreckbarkeit nicht angeordnet. Forum Star belegt in diesem Fall vor, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses nach Rechtskraft erteilt wird.
Meines Erachtens wird der Beschluss jedoch schon vollstreckbar mit Wirksamkeit (§ 86 Abs. 2 FamFG) und die tritt mit Zustellung ein (§ 40 Abs. 1 FamFG). Die Rechtskraftnummer in Forum Star wäre damit völlig unnötig.
Sieht jemand da anders?
vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire