hallo,
die Betreuerin - eine ältere Ehefrau - hat ihre Tochter auch gegenüber dem Betreuungsgericht bevollmächtigt. Sollte ich die Akte dem Richter vorlegen, damit ggfs. ein Betreuerwechsel stattfinden kann ?
die Betreuerin - eine ältere Ehefrau - hat ihre Tochter auch gegenüber dem Betreuungsgericht bevollmächtigt. Sollte ich die Akte dem Richter vorlegen, damit ggfs. ein Betreuerwechsel stattfinden kann ?
Bevollmächtigung durch Betreuerin
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