Hallo zusammen,
ich habe jetzt wieder seit einigen Jahren ein Zivilpensum. Nun habe ich einen Kostenausgleichung, wo ich etwas auf dem Schlauch stehe. Ich habe einen Kläger und drei Beklagte. Die Beklagten 1 und 2 werden durch einen Anwalt vertreten. Der Beklagte zu 3 wird ebenfalls durch einen Anwalt vertreten. Die Kostenquote sieht wie folgt aus: Kläger 93% und Beklagte gesamtschuldnerisch 7%. Wie muss ich nun die Ausgleichung gem. 106 ZPO vornehmen??
Danke für eure Hilfe!
ich habe jetzt wieder seit einigen Jahren ein Zivilpensum. Nun habe ich einen Kostenausgleichung, wo ich etwas auf dem Schlauch stehe. Ich habe einen Kläger und drei Beklagte. Die Beklagten 1 und 2 werden durch einen Anwalt vertreten. Der Beklagte zu 3 wird ebenfalls durch einen Anwalt vertreten. Die Kostenquote sieht wie folgt aus: Kläger 93% und Beklagte gesamtschuldnerisch 7%. Wie muss ich nun die Ausgleichung gem. 106 ZPO vornehmen??
Danke für eure Hilfe!
Kostenfestsetzung mit mehreren Kostenschuldnern
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