Ich war gerade mit einem Kollegen im Gespräch. Dieser meinte, dass das Augebotsverfahren in der Tageszeitung veröffentlich wird und entsprechender Vorschuss angefordert wird. Ist das beim Aufgebot der Nachlassgläubiger möglich? Kann er da ein anderes Aufgebot gemeint haben?
Aufgebot der Nachlassgläubiger - Tageszeitung
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