dimanche 8 janvier 2017

Gerichtskosennacherhbung

Hallo,

ich habe eine Nacherhebung für Gerichtskosten erhalten. Der Sachverhalt: Der Betreuet besaß eine Eigentumswohnung seit 2013 und der Richtwert lag unter dem Freibetrag von 25.000. Der Verkauf 2016 erziehlte jedoch einen Betrag über dem Freibetrag, weshalb Gerichtskosten von 2013 bis 2016 nacherhoben werden. Nun ist meine Frage, ob dies so in Ordnung ist? Der Vekaufspreis ist erst seit dem Verkauf 2016 bekannt, aber die Gerichtskosten-Jahresgebühr von 200,- werden im Nachhinein ab 2013 verlangt, also rückwirkend (für 2013 sind es 50,- und für die folgenden Jahre je 200,-).

Viele Grüße


Gerichtskosennacherhbung

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