Mir ist Folgendes passiert:
Bei einer Kostenausgleichung habe ich im Beschluss die Kosten der Parteien vertauscht und danach gequotelt. Erinnerung wurde eingelegt.
Ich meine im Forum etwas darüber gelesen zu haben, dass ich den Fehler über eine Schreibfehlerberichtigung ausbügeln kann, kann die Stelle jedoch nicht wiederfinden. Wäre es möglich, wegen offensichtlichen Schreibfehlers den KFB zu berichtigen?
Bei einer Kostenausgleichung habe ich im Beschluss die Kosten der Parteien vertauscht und danach gequotelt. Erinnerung wurde eingelegt.
Ich meine im Forum etwas darüber gelesen zu haben, dass ich den Fehler über eine Schreibfehlerberichtigung ausbügeln kann, kann die Stelle jedoch nicht wiederfinden. Wäre es möglich, wegen offensichtlichen Schreibfehlers den KFB zu berichtigen?
Bei Quotelung Kosten vertauscht
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