Hallo, ich habe ein Problem. Im Grundbuch eingetragen ist ein Vorkaufsrecht für eine bestimmte Person. Da Vorkaufsrecht ist übertragbar im Wege der Erbfolge auf die Abkömmlinge des Berechtigten. Der Berechtigte ist verstorben. Der Nachlass ist überschuldet. Die bekannten Abkömmlinge haben die Erbschaft ausgeschlagen. Nachlasspflegschaft ist angeordnet. Auf Antrag der Nachlasspflegerin ist die Nachlassinsolvenz eröffnet. Der mit dem Vorkaufsrecht belastetet Grundbesitz soll verkauft werden. Notar beantrag Löschung des Vorkaufsrechtes, da es keine bekannten Abkömmlinge mehr gibt und der Nachlass im Übrigen überschuldet ist. Wie kann die Löschung des Vorkaufsrechtes herbeigeführt werden?
Löschung eines subjektiv persönlichen Vorkaufsrechtes
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