Hallo:),
weiß hier jemand, ob die Änderung des Gegenstands in der Anmeldung wortwörtlich aufgeführt werden muss aufgrund welcher Vorschrift (so wie bei Vereinen der § 64 BGB)? :gruebel::gruebel:
Ich finde leider nichts hierzu . Der Vergleich bei meinen bisherigen Eingängen hierzu ist mal mit und mal ohne:confused:...
Dankeschön!!
weiß hier jemand, ob die Änderung des Gegenstands in der Anmeldung wortwörtlich aufgeführt werden muss aufgrund welcher Vorschrift (so wie bei Vereinen der § 64 BGB)? :gruebel::gruebel:
Ich finde leider nichts hierzu . Der Vergleich bei meinen bisherigen Eingängen hierzu ist mal mit und mal ohne:confused:...
Dankeschön!!
Anmeldung bzgl. Genossenschaften Satzungsänderung
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