samedi 31 décembre 2016

Erfahrungsstufen Richter

Hallo,

angenommen, man hat mehrere Jahre als Rechtspfleger gearbeitet und wird später als Richter eingestellt: Inwieweit werden im Rahmen der Erfahrungsstufen die bisherigen Dienstjahre als Rechtspfleger berücksichtigt?

Kann man da länderübergreifend (mir ist bekannt, dass die maßgeblichen Regelungen Landesrecht sind - vielleicht gibt es ja aber Schnittmengen) allgemeingültige Aussagen treffen?

Danke!

Gruß
DD


Erfahrungsstufen Richter

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