Bsp. Rechtspfleger A stimmt vorerst zu das eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen, Ersatzweise durch Gemeinnützige Arbeit in Form von Sozialstunden abgeleistet werden kann. Rechtspfleger A teilt in seinem Schreiben nur mit bis wann dies erledigt sein muss.
Zwischenzeitlich wird zu dem Urteil welches Rechtspfleger A betreut ein zweites Verfahren angehängt und Tagessätze wie auch Summe zu einer Gesamtstrafe addiert. Rechtspfleger A verfasst ohne Bezug des Urteils eine Mitteilung das die Ableistung von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Sozialstunden zurückgestellt wird da der Verurteilte die Ableistung seiner Sozialstunden noch nicht Begonnen hat jedoch befindet sich der Verurteiltete immernoch innerhalb seiner Frist zur Ableistung und erhielt auch keine Frist zur Antretung zur Ableistung seiner Sozialstunden.
Wie ist die Rechtslage ?
Was muss der Rechtspfleger berücksichtigen ?
Wass kann der Verurteilte deswegen Unternehmen ?
Zwischenzeitlich wird zu dem Urteil welches Rechtspfleger A betreut ein zweites Verfahren angehängt und Tagessätze wie auch Summe zu einer Gesamtstrafe addiert. Rechtspfleger A verfasst ohne Bezug des Urteils eine Mitteilung das die Ableistung von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Sozialstunden zurückgestellt wird da der Verurteilte die Ableistung seiner Sozialstunden noch nicht Begonnen hat jedoch befindet sich der Verurteiltete immernoch innerhalb seiner Frist zur Ableistung und erhielt auch keine Frist zur Antretung zur Ableistung seiner Sozialstunden.
Wie ist die Rechtslage ?
Was muss der Rechtspfleger berücksichtigen ?
Wass kann der Verurteilte deswegen Unternehmen ?
Sozialstunden und Gesamtstrafe
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