Das volljährig gewordene Kind versucht, beim Vater per Pfüb rückständigen Unterhalt einzutreiben. Bei Erlass des Pfübs hab ich leider übersehen, dass der Titel noch zu Gunsten der Mutter als Vertretung für das damals noch minderjährige Kind erlassen wurde. Die Schuldnervertretung hat entsprechend Erinnerung eingelegt und beantragt, den Pfüb aufzuheben. Wie gehe ich hier vor? Kann der Mangel geheilt werden, indem die Rechtsnachfolgeklausel beantragt und dem Schuldner zugestellt wird?
Unterhaltspfändung Rechtsnachfolge
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