Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage.
Mein Erblasser ist libanesischer Staatsangehöriger und bei uns zuletzt wohnhaft gewesen. Die Tochter möchte das Erbe ausschlagen. Nehmt ihr die Erklärung auf ohne Prüfung der Wirksamkeit oder muss die Erklärung bei der libanesischen Botschaft aufgenommen werden?
ich habe mal wieder eine Frage.
Mein Erblasser ist libanesischer Staatsangehöriger und bei uns zuletzt wohnhaft gewesen. Die Tochter möchte das Erbe ausschlagen. Nehmt ihr die Erklärung auf ohne Prüfung der Wirksamkeit oder muss die Erklärung bei der libanesischen Botschaft aufgenommen werden?
Libanesischer Erblasser, Zuständigkeit Erbausschlagung
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