KM gehört ein Grundstück und möchte hier ein MFH errichten. Das Kind (10 Jahre) hat von den Großeltern 400.000,-- Euro geschenkt bekommen. Nun soll ein Darlehensvertrag zwischen KM und Kind für die Dauer von 10 Jahren geschlossen werden. Zins: 2,5 % und Tilgung erst nach 10 Jahren durch Bankdarlehen, Verkauf einer anderen Immobilie oder Verlängerung des Darlehens. Das Darlehen soll durch eine erstrangige GS gesichert werden. Wollte zunächst eine RAin als Erg.pflegerin bestellen. Die Eltern wollen jedoch, dass ich eine der Familie nahestehende Person bestelle. Genehmigungspflicht besteht m.E. gemäß §§ 1915, 1811 BGB.
Da ich die Genehmigung nicht von einer Bedingung abhängig machen kann, möchte ich zuerst, dass die GS zugunsten des Kindes an rangerster Stelle eingetragen wird und würde mir auch gerne die Zinszahlung i.H.v. 10.000,-- Euro jährlich bis zur Volljährigkeit nachweisen lassen. Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps.
Da ich die Genehmigung nicht von einer Bedingung abhängig machen kann, möchte ich zuerst, dass die GS zugunsten des Kindes an rangerster Stelle eingetragen wird und würde mir auch gerne die Zinszahlung i.H.v. 10.000,-- Euro jährlich bis zur Volljährigkeit nachweisen lassen. Vielen Dank für Eure Meinungen und Tipps.
Darlehensvertrag zwischen KM und Kind
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