mercredi 28 décembre 2016

Vertrag über eine stille Gesellschaft zwischen GmbH und Kind i.H.v. 50.000,-- Euro

Habe im Jahre 2012 eine Genehmigung nach § 1822 Ziff. 3 BGB erteilt. Der Vertrag sieht für das Kind (5 Jahre) eine Gewinnbeteiligung von 15 % vor. Hierbei handelte es sich wohl um ein Versehen. Es sollte eigentlich nur eine Gewinnbeteiligung von 1,5 % vereinbart werden. Es wurde in den vergangen Jahren auch immer nur 1,5 % an das Kind ausgeschüttet. Nach vier Jahren haben das Finanzamt und die Beteiligten den Fehler nun bemerkt und wollen eine Nachgenehmigung der 1,5 %. Bei 15 % Gewinnausschüttung würde auch Schenkungssteuer anfallen und das wollte man vermeiden. Das ist aber wohl eher nachteilig für die GmbH und nicht für das Kind. Da eine Reduzierung von 15 % auf 1,5 % nachteilig für das Kind ist, habe ich hier meine Bedenken, eine Genehmigung zu erteilen...


Vertrag über eine stille Gesellschaft zwischen GmbH und Kind i.H.v. 50.000,-- Euro

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