Hiesige StA hat einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubten Verkehrs mit Gefangenen erlassen, § 115 OWiG. Hierfür ist sie als Verwaltungsbehörde zuständig. Die Vollstreckung dürfte gemäß § 92 OWiG in diesen Fällen ebenfalls der Staatsanwaltschaft als "Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat", obliegen.
Unser EDV-System (Bayern, web.sta) sieht dies offensichtlich aber nicht vor. Welche Gebühren fallen an, wie vollstreckt man solche Fälle andernorts?
Unser EDV-System (Bayern, web.sta) sieht dies offensichtlich aber nicht vor. Welche Gebühren fallen an, wie vollstreckt man solche Fälle andernorts?
Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Staatsanwaltschaft, § 115 OWiG
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