dimanche 25 décembre 2016

Wechsel von Vormund auf Vater während des Genehmigungsverfahrens

Hallo,
ich habe schon ein wenig rumgelesen aber keine wirkliche Erklärung gefunden. KM ist verstorben und hinterlässt 2 Kinder (von verschiedenen Vätern). Zunächst Anordnung der Vormundschaft und Bestellung JA zum Vormund. Ein Kindesvater meldet sich daraufhin und beantragt das Sorgerecht für seinen Sohn. Zwischenzeitlich Erklärung der Ausschlagung durch Vormund und Antrag auf Genehmigung. Vor 4 Tagen nun Entscheidung im Sorgerechtsverfahren: elterliche Sorge geht an Kindesvater, welcher das Kind auch gleich mitnimmt. Kind lebt nun nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich. Ich wollte dem Vater nun was wegen der Ausschlagung und der Genehmigung schreiben. Muss er die Ausschlagung nun erneut erklären oder genügt eine formgerechte Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, dass er sich der Ausschlagung des Vormunds anschließt? Als Familiengericht bin ich nun auch nicht mehr zuständig; muss er die Genehmigung nun erneut bei dem zuständigen Familiengericht beantragen oder kann er auch hierzu einfach erklären, dass er sich dem Antrag des Vormunds anschließt und ich gebe die Sache dann an das neue Familiengericht ab?


Wechsel von Vormund auf Vater während des Genehmigungsverfahrens

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