vendredi 23 décembre 2016

Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Staatsanwaltschaft, § 115 OWiG

Hiesige StA hat einen Bußgeldbescheid wegen unerlaubten Verkehrs mit Gefangenen erlassen, § 115 OWiG. Hierfür ist sie als Verwaltungsbehörde zuständig. Die Vollstreckung dürfte gemäß § 92 OWiG in diesen Fällen ebenfalls der Staatsanwaltschaft als "Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat", obliegen.

Unser EDV-System (Bayern, web.sta) sieht dies offensichtlich aber nicht vor. Welche Gebühren fallen an, wie vollstreckt man solche Fälle andernorts?


Vollstreckung von Bußgeldbescheiden der Staatsanwaltschaft, § 115 OWiG

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