Hallo zusammen,
ich soll auf Antrag der Stadt, die die Beerdigung des Erblassers in die Wege geleitet hat, die Bank ermächtigen, das noch vorhandene Guthaben (ca. 500,00 ) zur anteiligen Begleichung der Bestattungskosten an die Stadt auszuzahlen. Die Bankenanfrage hat ergeben, dass das Kontoguthaben gepfändet ist (Restforderung ca. 20.000,00 ). Es gibt einen vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Pfändungsfreibetrag. Hindert mich die Pfändung jetzt irgendwie daran, den Beschluss zu erlassen. Alle bekannt gewordenen gesetzlichen Erben haben im Übrigen die Erbschaft ausgeschlagen.
ich soll auf Antrag der Stadt, die die Beerdigung des Erblassers in die Wege geleitet hat, die Bank ermächtigen, das noch vorhandene Guthaben (ca. 500,00 ) zur anteiligen Begleichung der Bestattungskosten an die Stadt auszuzahlen. Die Bankenanfrage hat ergeben, dass das Kontoguthaben gepfändet ist (Restforderung ca. 20.000,00 ). Es gibt einen vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Pfändungsfreibetrag. Hindert mich die Pfändung jetzt irgendwie daran, den Beschluss zu erlassen. Alle bekannt gewordenen gesetzlichen Erben haben im Übrigen die Erbschaft ausgeschlagen.
Freigabe Bestattungskosten bei vorliegender Pfändung
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire