mardi 25 octobre 2016

1,6 Verfahrensgebühr VV 3200 RVG

Hallo,
habe nochmal eine Frage:

Bekl.-Vertr. beantragt die Verfahrensgebühr nach 3200 VV RVG.
Der Schriftsatz, mit dem die Zurückweisung der Berufung beantragt wird, hätte diese Gebühr ja entstehen lassen.
Aber: Dieser Schriftsatz befindet sich nicht in der Akte. Ging beim Landgericht (und auch hier beim AG) nie ein. Der Bekl.-Vertr. hat ihn daher im Kostenfestsetzungsverfahren auf Anforderung nachgereicht.
Die Gegenseite glaubt nicht, dass das Schreiben jemals abgesandt wurde und sieht Bekl.-Vertr. in Beweislast.
Habe mir daher die Handakte des Bekl.-Vertr. angefordert. "Sowas" hat der Bekl.-Vertr. aber nicht; er hat alles nur als pdf-Datei. Was nun? "In dubio pro reo"? Oder welche Möglichkeiten gibt es noch? Es könnte ja wirklich mal was auf dem Postweg verloren gegangen sein...


1,6 Verfahrensgebühr VV 3200 RVG

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