vendredi 28 octobre 2016

Belastung einer Immobilie bei eingetragener Verfügungssperre gem. § 84 KAGB

Hallo zusammen,

mir liegt der Antrag auf Eintragung einer Grundschuld vor. In Abt. II ist eine Verfügungssperre gemäß § 84 Kapitalanlagegesetzbuch eingetragen.
Ich habe den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 12.01.2010 - 11 Wx 60/09 - gelesen. Zur Zeit dieser Entscheidung war § 26 Investmentgesetz noch in Kraft.

Schöner/Stöber bezieht sich in Rdnr. 4066 auch auf § 26 InvG.

Ich frage mich nun, ob ich die Grundschuld im Hinblick auf § 84 Abs. 2 KAGB ("Eine Verfügung ohne Zustimmung der Verwahrstelle ist gegenüber den Anlegern unwirksam." eintragen kann, ohne weitere Nachweise anzufordern.

Wie sehr Ihr das?


Belastung einer Immobilie bei eingetragener Verfügungssperre gem. § 84 KAGB

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire