mardi 25 octobre 2016

Ergänzungsbetreuer

Folgender Fall:Mutti hat drei Kinder. 1 behindertes Kind lebt schon Jahrzehnte in einem Heim. Nun stirbt Mutti und die Betreuung wird von einem Geschwisterteil übernommen. Mutti hat nun ihr Vermögen (knapp 60000 €) den beiden "gesunden" Kindern testamentarisch vererbt. Das Geld ist bereits aufgeteilt. Muss ich nun für die Einsetzung eines Ergänzungsbetreuers für die Erbangelegenheiten nach der Mutter der Betroffenen sorgen? Es gilt ja immerhin die Durchsetzung etwaiger Pflichtteilsansprüche gegen die Erbengemeinschaft zu prüfen. Ist das unabhängig davon, dass die Betroffene eigentlich ja nichts von dem Geld sieht, da aufgrund einer Überleitungsanzeige der Landkreis sich das Ererbte für die bis ans Lebensende zu zahlende Eingliederungshilfe sofort holen wird?Muss ich das initiieren als Betreuungsgericht? Inwieweit geht da meine Pflicht den Landkreis ggf. ins Boot zu holen? Der eigentlich bestellte Betreuer wird daran bestimmt kein Interesse haben. Für den ein oder anderen praktischen Tipp wäre ich dankbar.


Ergänzungsbetreuer

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