mardi 25 octobre 2016

Zwangsversteigerung auf Antrag des IV, Widerspruch gegen den Teilungsplan

Zwangsversteigerung auf Antrag des IV, Zuschlag ist erteilt, Termin zur Aufstellung des Teilungsplans ist angesetzt.
Der IV erhebt nun Widerspruch gegen die Zuteilung an den Gläubiger III/1. III/1 ist eine brieflose Grundschuld mit Vollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO.

Im HRP Rn. 487 habe ich nun gelesen, der Schuldner die Auszahlung an den Gläubiger eines vollstreckbaren Anspruchs nicht ohne weiteres aufhalten kann. Er muss nach § 767 ZPO Vollstreckungsabwehrklage erheben und die einstweilige Einstellung nach § 769 ZPO beantragen.

Bei der ZV auf Antrag des IV habe ich aber keinen Schuldner/Gläubiger?!

Muss der IV nun auf die Widerspruchsklage nach § 878 ZPO oder auf die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO verwiesen werden?


Zwangsversteigerung auf Antrag des IV, Widerspruch gegen den Teilungsplan

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire