Hier wurde versehentlich eine Dienstbarkeit gerötet die hätte nicht gerötet werden dürfen da nur ein Teil des belasteten Grundstücks übertragen wurde. In der veränderungsspalte in Abt. II ist der Übertragungsvermerk bzgl. des übertragenen Flurstücks eingetragen (kein Löschvermerk). Kann die Dienstbarkeit von Amts wegen wieder eingetragen werden ?
versehentliche Rötung einer Dienstbarkeit
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