vendredi 28 octobre 2016

Erneute Zustimmung der Gläubiger bei erneuter Änderung der Teilungserklärung

Guten Morgen,
in einer komplizierten WEG-Änderungssache benötige ich mal Eure Hilfe:
Es liegt eine umfangreiche Änderung einer Teilungserklärung vor. Unter anderem wurden auf dem Parkplatz der WEG-Anlage Garagen gebaut. An den einzelnen Garagen soll nun Teileigentum gebildet werden. Die an der Gemeinschaftsfläche (Parkplatz) begründeten Sondernutzungsrechte sind aufgehoben. Von bestimmten Wohnungen werden Miteigentumsanteile (unter Aufgabe der Verbindung mit dem bisherigen Sondereigentum) zur Bildung von neuem Sondereigentum an den Garagen abgespaltet. Sämtliche Berechtigte in Abt. II und III haben der Änderungsurkunde zugestimmt. Eine Eintragung ist bislang jedoch noch nicht erfolgt, da noch zahlreiche andere Beanstandungen zu beheben waren.
Nun ist einem Eigentümer aufgefallen, dass die Zuordnung der Garagen nicht stimmt. Der Notar möchte daher jetzt in einer weiteren Änderungsurkunde die vorgenannte Urkunde dahingehend abändern, dass der z. B. der von der Wohnung Nr. 1 abgespaltene Miteigentumsanteil nun nicht mit der Garage Nr. 10 sondern mit der Nr. 11 verbunden wird. Und das bei ca. 10 Wohnungen (!). Ist zu dieser nochmalige Änderung nun wieder die Zustimmung der betroffenen Gläubiger erforderlich oder würdet Ihr darauf verzichten? Dem Gläubiger könnte es wertmäßig wahrscheinlich egal sein, ob es die Garage Nr.10 oder 11 ist. Aber rechtlich gesehen könnte er betroffen sein. Was meint Ihr?


Erneute Zustimmung der Gläubiger bei erneuter Änderung der Teilungserklärung

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