jeudi 27 octobre 2016

WEG und § 3 Abs. 4 GBO

Folgender Fall:
Grundbuch, BV

1. Grdst. 1

2 zu 1. 1/2-MEA an Grundstück 2

An Grdst. 1 wird WE gebildet: 60/100 MEA... und 40/100 MEA...
In der Teilungserklärung ist BV 2 nicht erwähnt.
In einem auch beigefügten Kaufvertrag ist erklärt, dass der Erwerber des WE 60/100 vom Grundstück 2 zu 1 einen 1/4 MEA erwirbt.

Wenn ich jetzt die beiden Wohnungsgrundbücher anlege, könnte ich dann das Grundstück 2 zu 1 jeweils übernehmen und als
2 zu 1 1/4-MEA an Grundstück 2 eintragen?


WEG und § 3 Abs. 4 GBO

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