Es soll ein Leitungsrecht mit einem Schutzstreifen von 60 m Breite (30 m links und rechts entlang der Leitung) eingetragen werden.
Das zu belastende Grundstück selbst hat lediglich eine Größe von 6 m² und fällt lediglich in den Bereich des linken Schutzstreifens...
Bestehen Bedenken?
Vielen Dank...
Das zu belastende Grundstück selbst hat lediglich eine Größe von 6 m² und fällt lediglich in den Bereich des linken Schutzstreifens...
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Fläche der Grunddienstbarkeit übersteigt Grundstücksgröße
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