jeudi 27 octobre 2016

Gütergemeinschaft Luxemburg

Hallo,
ich brüte hier vor einem Fall und komme nicht so recht weiter.

Im Grundbuch sind A+B in allgemeiner Gütergemeinschaft nach luxemburgischen Recht eingetragen.
Nun kommt ein Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs kraft güterrechtlichen Übergangs. Beigefügt wurde eine Bescheinigung eines luxemburgischen Notars X mit Unterschrift und Siegel, in der dieser bescheinigt,
  • dass A+B gemäß notariellen Ehevertrags des Notars Y die Universalgütergemeinschaft nach Art. 1526 luxemburgischen Zivilgesetzbuches für ihre Ehe gewählt haben
  • dass A+B schon immer in Luxemburg gewohnt haben
  • dass in diese Universalgütergemeinschaft das gesamte damalige und zukünftige Mobiliar- und Immobiliarvermögen beider Ehepartner gefallen ist, und
  • dass B 2011 verstorben ist und dass gem. Art. 3 des Ehevertrages die Universalgütergemeinschaft in vollem Eigentum dem überlebenden Ehepartner zugefallen ist.


Ich habe jetzt die ganze Zeit wegen irgendeines Erbrechts rumgelesen, bin dann aber skeptisch geworden.
Im großen weiten Netz habe ich jetzt gefunden, dass das in Luxemburg tatsächlich so ist, dass die Ehepartner bei Gütergemeinschaft eine "Überlebensklausel" in den Ehevertrag aufnehmen können, sodass die vollständige Gemeinschaft an den überlebenden Ehepartner übergeht und der Verstorbene keine Erbschaft hinterlässt. Damit wäre das Erbrecht dann raus, oder?

Wenn das so ist, reicht dann so eine Bescheinigung des Notars?
Oder mache ich gerade einen großen Denkfehler und das geht doch nicht so?:gruebel:

Wäre fürs Mitdenken sehr dankbar


Gütergemeinschaft Luxemburg

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