mardi 25 octobre 2016

BGB-Gesellschaft, TV und Nacherbenvermerk

Wenn von dem Grundstück der BGB-Gesellschaft eine Teilfläche ohne Eigentumswechsel abgeschrieben werden soll und in Abt.II Nacherben- und TV-Vermerke eingetragen sind (eingetragen Juli 2006), muss ich diese mit in das neu anzulegende Grundbuch übernehmen oder interessieren mich diese nicht ?

Wahrscheinlich schon mehrfach besprochen, aber danke für die Hilfe.

Einen schönen Abend
Toptip


BGB-Gesellschaft, TV und Nacherbenvermerk

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire