Ich habe einen etwas kuriosen Fall:
IN-Verfahren über das Vermögen einer GmbH aus 2012. In 2013 wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt. Nun legt der Verwalter Schlussrechnung und bittet um Anberaumung des Schlusstermins. Er weist außerdem darauf hin, dass derzeit zwar noch nach § 207 InsO einzustellen wäre, er aber davon ausgeht, dass weitere Einnahmen eingehen und dann nach § 211 InsO aufgehoben werden kann.
Derzeit ist eine Barmasse von 16.000 vorhanden. Der IV hat Vergütung in Höhe von gut 20.000 beantragt, die Gerichtskosten belaufen sich auf ca. 1.800 .
Der ehemalige GF zahlt Raten von 150 monatlich auf eine Forderung der Schuldnerin gegen ihn. Die Ratenzahlung wird laut IV noch etwa bis Ende 2020 andauern. Bis dahin wären jetzt etwa noch 7.200 zu zahlen.
Hinzu kommen außerdem noch Steuererstattungen von ca. 4.200 .
Für beides soll NTV vorbehalten werden.
Wie soll ich denn jetzt damit umgehen?
Ich tendiere dahin, dem IV zu sagen, dass das Verfahren im Moment noch nicht abschlussreif erscheint. :gruebel:
Was meint Ihr?
IN-Verfahren über das Vermögen einer GmbH aus 2012. In 2013 wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt. Nun legt der Verwalter Schlussrechnung und bittet um Anberaumung des Schlusstermins. Er weist außerdem darauf hin, dass derzeit zwar noch nach § 207 InsO einzustellen wäre, er aber davon ausgeht, dass weitere Einnahmen eingehen und dann nach § 211 InsO aufgehoben werden kann.
Derzeit ist eine Barmasse von 16.000 vorhanden. Der IV hat Vergütung in Höhe von gut 20.000 beantragt, die Gerichtskosten belaufen sich auf ca. 1.800 .
Der ehemalige GF zahlt Raten von 150 monatlich auf eine Forderung der Schuldnerin gegen ihn. Die Ratenzahlung wird laut IV noch etwa bis Ende 2020 andauern. Bis dahin wären jetzt etwa noch 7.200 zu zahlen.
Hinzu kommen außerdem noch Steuererstattungen von ca. 4.200 .
Für beides soll NTV vorbehalten werden.
Wie soll ich denn jetzt damit umgehen?
Ich tendiere dahin, dem IV zu sagen, dass das Verfahren im Moment noch nicht abschlussreif erscheint. :gruebel:
Was meint Ihr?
§ 207 InsO oder § 211 InsO oder im Moment weder noch?
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