jeudi 27 octobre 2016

Zinsen ab Tag der Unterzeichnung

Gesucht habe ich schon, aber nichts gefunden, deshalb stelle ich euch mal meine Frage:

In den aktuell hier verwendeten Formularen für die Grundschuld mit Brief für die "BeHaWe" wird der Zinsbeginn wie folgt geregelt: "Die Grundschuld ist ab dem Tag der Unterzeichnung mit jährlich ... zu verzinsen; ...".

Ich störe nun mich an dem "Tag der Unterzeichnung", der ja leider nicht genauer geregelt ist und habe damit jetzt unsere Notare aufgescheucht.
Dieser ominöse Tag könnte aus meiner Sicht vieles sein - der Tag der Unterzeichnung der Urkunde (was von den Notaren natürlich als logisch angesehen wird :D), der Tag der Unterzeichnung des Kreditvertrages :cool: oder auch der Unterzeichnung im Grundbuch.
Ich muss zugeben, dass wir hier (ich also auch) das bisher entweder nicht gesehen bzw. nicht beanstandet haben :oops:, aber das wäre doch noch lange kein Grund, zukünftig immer drüber wegsehen zu müssen.

Bin ich zu pingelig?


Zinsen ab Tag der Unterzeichnung

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