Mahlzeit!
Der Aufgabenkreis: Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten dürfte für eine Erbausschlagung doch nicht ausreichend sein? Meines Erachtens fällt die Erbausschlagung doch unter Vermögenssorge, oder irre ich mich?
Grüße Döner
Der Aufgabenkreis: Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten dürfte für eine Erbausschlagung doch nicht ausreichend sein? Meines Erachtens fällt die Erbausschlagung doch unter Vermögenssorge, oder irre ich mich?
Grüße Döner
Aufgabenkreis für Erbausschlagung
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