Eheleute (A + B) hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet und zwei Kinder (C+D). Nun verstirbt A. Im Testament ist bei ersten Erbfall geregelt, dass B Alleinerbe ist. Beim zweiten Erbfall soll eine Freundin - E alles erben.
Lasst ihr bei der Benachrichtigung nach dem ersten Erbfall den Absatz zweiter Erbfall raus?
Lasst ihr bei der Benachrichtigung nach dem ersten Erbfall den Absatz zweiter Erbfall raus?
Benachrichtigung nach T-Eröffnung
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