Im Grundbuch ist unter der lfd. Nr. 1 ein Miteigentumsanteil verb. mit Sondereigentum ( Eigentumswohnung) eingetragen. Unter der lfd. Nr. 2 zu1 ist eine Verkehrsfläche eingetragen. Im Anordnungsbeschluss ist versehentlich lediglich das Grundstück lfde. Nr. 1 aufgeführt. Das Grundbuchamt hat den Versteigerungsvermerk bzgl. beider Grundstücke eingetragen. Ich überlege, ob ich, gerade weil der Versteigerungsvermerk an beiden Grundstücken bereits eingetragen ist, ob eine Berichtigung des Anordnungsbeschlusses gem. § 319 ZPO möglich ist. Eine Ergänzung nach § 321 ZPO scheidet aus, da die 2 Wochen-Frist des § 321 Abs. 2 ZPO verstrichen ist. Oder könnte ich einen Beschluss erlassen, in dem der Anordnungsbeschluss bzgl. der Verkehrsfläche erweitert wird. Oder einen Beitrittsbeschluss erlassen bzgl. der Verkehrsfläche ?
Berichtigung des Anordnungsbeschlusses
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