Hallo zusammen, wie war das nochmal mit der Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO, wenn das Insolvenzverfahren für den Schuldner noch läuft ? Die festzusetzenden Räumungskosten dürfte vom Datum her nach Eröffnung des Insoverfahrens entstanden sein. Ganz genau weiß ich es nicht, weil ich den Insobeschluss nicht hier habe.
Kann mir Jemand dazu bitte kurz auf die Sprünge helfen ? Ich denke, dass ich dem Antrag nicht entsprechen kann oder ?
Danke für Eure Hilfe.
Kann mir Jemand dazu bitte kurz auf die Sprünge helfen ? Ich denke, dass ich dem Antrag nicht entsprechen kann oder ?
Danke für Eure Hilfe.
Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO und Schuldner im Insolvenzverfahren
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire