mardi 13 décembre 2016

Pfändung Facebook-Seite bzw. entsprechende Rechte an der Facebook-Seite

Guten Morgen,
ich habe einen mysteriösen Fall, bei dem ich Rat bräuchte.

Antrag auf Erlass PfÜB
Grundlage ist ein VB
als Drittschuldner ist angegeben:Firma XXX GmbH, vert. d.d. GF
Es soll eine Forderung aus Anspruch G gepfändet werden, nämlich:
Es werden alle angeblichen Rechte, insbesondere Nutzungsrechte des Schuldners an der Registrierung der ihm von der XXX GmbH erteilten Facebook-Seite hier steht der genaue Link der Seite auf deren Nutzung im Rahmen des mit der Drittschuldnerin geschlossenen Nutzungsvertrags und die Ansprüche auf Verlängerung der Überlassung und Nutzung gem. den Vertragskonditionen und Preisen der Drittschuldnerin gepfändet.
Der DS darf, soweit die Facebook Seite und die sich daraus ergebenen Ansprüche gepfändet sind, nicht mehr an den Schuldner leisten. Der Schuldner darf insoweit nicht mehr über die Rechte aus der Facebook Seite sowie die sich daraus ergebenden Nutzungsrechte verfügen.

Die Forderung soll zur Einziehung überwiesen werden.

edit by Kai: Bitte keine Klarnamen, siehe Forenregeln!


Der Gläubigervertreter erläutert seinen Antrag im Anschreiben. Er ist der Meinung, dass die Rechteübertragung durch Einräumen eines Administratorenzuganges zu Gunsten der Mandantschaft erfolgen könne.
Er ist der Meinung, dass die Vollstreckung erfolgen kann, denn es sei vergleichbar mit der Pfändung von Domains.

Domains können nach Rechtsprechung und Literatur gepfändet werden, jedoch nur an Zahlungs statt zu einem Schätzwert oder durch Versteigerung der Domain.

Was meint ihr? Kann die Pfändung von Domains entsprechend auf die Pfändung von Facebookseiten angewendet werden?


Pfändung Facebook-Seite bzw. entsprechende Rechte an der Facebook-Seite

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